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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60   

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BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 74/60 (https://dejure.org/1961,110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • openjur.de

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • opinioiuris.de

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 5
    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 81
  • NJW 1961, 915
  • MDR 1961, 477
  • BB 1961, 424
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    33 Abs. 5 GG gibt mit der unmittelbaren objektiven Gewährleistung des angemessenen Lebensunterhalts dem einzelnen Beamten zugleich auch ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Staat, dessen Verletzung nach § 90 Abs. 1 BVerfGG mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden kann (BVerfGE 8, 1 [16 ff.]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Erst damit begann der Lauf der Jahresfrist, innerhalb deren die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 2 BVerfGG erhoben werden muß (vgl. BVerfGE 1, 415 [416]; 2, 105 [109]; 3, 58 [75]; 3, 162 [171]; 6, 132 [134]), Die Verfassungsbeschwerde ist am 25. Januar 1959, also rechtzeitig erhoben worden.
  • RG, 01.03.1886 - IV 350/85

    Anspruch der Erben eines im aktiven Dienst verstorbenen Richters auf

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Daß die preußischen Richter auf Grund dieser Vorschrift einen von einer Verleihung unabhängigen Rechtsanspruch darauf hatten, nach der durch das Dienstalter bestimmten Reihenfolge in die etatmäßigen Gehaltszulagen aufzurücken, hat auch das Reichsgericht in zwei Entscheidungen vom 25. September 1883 (RGZ 11, 289) und vom 1. März 1886 (RGZ 15, 274) ausdrücklich anerkannt.
  • RG, 25.09.1883 - II 186/83

    Gehaltszulagen für richterliche Beamte

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60
    Daß die preußischen Richter auf Grund dieser Vorschrift einen von einer Verleihung unabhängigen Rechtsanspruch darauf hatten, nach der durch das Dienstalter bestimmten Reihenfolge in die etatmäßigen Gehaltszulagen aufzurücken, hat auch das Reichsgericht in zwei Entscheidungen vom 25. September 1883 (RGZ 11, 289) und vom 1. März 1886 (RGZ 15, 274) ausdrücklich anerkannt.
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    22 1. a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; 139, 64 ; 140, 240 ; 141, 56 ; 145, 304 ; 149, 382 ; 150, 169 ) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber darüber hinaus zu beachten hat, zählt insbesondere der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 139, 64 ).

    Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ; 139, 64 ).

  • BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10

    Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit

    Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    a) Zu den vom Gesetzgeber wegen ihres grundlegenden und strukturprägenden Charakters nicht nur zu berücksichtigenden, sondern zu beachtenden (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 117, 330 ; 119, 247 ; 130, 263 ; stRspr) hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählt das auch für die Besoldung der Richter und Staatsanwälte maßgebliche (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; 107, 218 ) Alimentationsprinzip.

    (2) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber zu beachten hat, zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96, NJW 1996, S. 2149 ; BVerfGK 8, 395 ).

    Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 141 ; 55, 372 ; 107, 257 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60   

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BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60 (https://dejure.org/1961,191)
BVerfG, Entscheidung vom 17.01.1961 - 2 BvL 25/60 (https://dejure.org/1961,191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetz über innerdeutsche Rechts-Amtshilfe - Träger nichtrichterlicher Gewalt - Sachliche Unabhängigkeit von Richtern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 67
  • NJW 1961, 655
  • MDR 1961, 385
  • DVBl 1961, 640
  • BB 1961, 424
  • DÖV 1963, 628
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53

    Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 2, 406 (409 ff.)).
  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG

    Auszug aus BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60
    Das genügt, um die Zulässigkeit des konkreten Normenkontrollverfahrens hinsichtlich § 16 RHG zu bejahen (BVerfGE 8, 240 (245)).
  • BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am

    Ein Gesetz, das den Richter an die Entscheidungen eines anderen Gerichts bindet, verletzt daher nicht die sachliche Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 67 ).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 1.18

    Prüfberichte des Bundesrechnungshofs unterliegen verwaltungsgerichtlicher

    Eine nachträgliche gerichtliche Kontrolle der Berichte greift insoweit nicht in ihre richterliche Unabhängigkeit ein, sondern konkretisiert die Gesetzesbindung (vgl. zu den Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit BVerfG, Beschluss vom 17. Januar 1961 - 2 BvL 25/60 - BVerfGE 12, 67 ; Hillgruber, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: August 2018, Art. 97 Rn. 87, 96).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83

    Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Bindung der Gerichte an die Verfügungen des Generalstaatsanwalts unentschieden gelassen (BVerfGE 12, 67, 71).
  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

    Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, die Vorschrift diene dem Schutz der rechtsprechenden Gewalt vor Eingriffen durch die Legislative und der Exekutive und betreffe nur das Verhältnis der Richter zu den Trägern nichtrichterlicher Gewalt (vgl. BVerfGE 12, 67 [71]).
  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 72.86

    Meinungsäußerungsfreiheit - Politischer Meinungskampf - Teilnahme des Richters -

    Diese Vorschrift dient in erster Linie dem Schutz der rechtsprechenden Gewalt vor Eingriffen durch die Legislative und die Exekutive (BVerfGE 12, 67 [BVerfG 17.01.1961 - 2 BvL 25/60]).
  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle

    Es muß auch nicht abschließend geklärt werden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die richterliche Unabhängigkeit durch die Haushaltsgesetzgebung, sofern diese nicht für eine ausreichende Personal- und Sachausstattung der Justiz sorgt, beeinträchtigt werden kann (vgl. dazu Kissel aaO § 1 Rdn. 104; Pfeiffer DRiZ 1988, 85; allgemein zum Schutz des Art. 97 GG vor Eingriffen der Legislative: BVerfGE 12, 67, 71; 38, 1, 21; Papier aaO S. 1090).

    Dies gilt auch für die Verletzung des Art. 97 GG durch gesetzgeberisches Handeln (BVerfGE 12, 67, 71 und 81 ff.).

  • BVerfG, 27.06.1974 - 2 BvR 429/72

    Richteramtsbezeichnungen

    Sie verbietet jeden vermeidbaren Einfluß der Exekutive auf die Rechtsstellung der Richter (BVerfGE 12, 81; 26, 79 [93, 96]) und dient daneben dem Schutz der rechtsprechenden Gewalt vor Eingriffen der Legislative (BVerfGE 12, 67 [71]).
  • OLG Stuttgart, 21.11.2001 - 8 W 643/00

    Gültigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel

    Die grundgesetzlich gewährleistete Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) besteht nur innerhalb der Gesetze und dient der rechtsstaatlichen Justizgewährung (vgl. zB BVerfGE 2, 406, 41-1/12; E 12, 67, 71; BGHZ -GemS-OBG- 60, 392, 396/97; vgl. auch BGH NJW 2001, 3275, 3276; Maunz / Dürig / Herzog, GG, Art. 97 Rn 13ff, 37; Sachs, GG 2. Aufl., Art. 97 Rn 14; Münch-KommZPO / Wenzel, 2. Aufl., § 565 Rn 14).
  • VG Hannover, 22.07.1993 - 6 A 1032/92

    Veröffentlichungstätigkeit; Verfassungsprinzip; Sozialstaatsprinzip;

    Art. 97 Abs. 1 GG schützt die rechtsprechende Gewalt vor Eingriffen durch Legislative und Exekutive (BVerfGE 12, 67, 71).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 61/82

    Amtshaftungsansprüche wegen pflichtwidriger Handlungen von Richtern -

    Art. 97 Abs. 1 garantiert die sachliche Unabhängigkeit der Richter; die Vorschrift dient dem Schutz der rechtsprechenden Gewalt vor Eingriffen durch die Legislative und die Exekutive (BVerfGE 12, 67, 71; vgl. auch BVerfGE 38, 1, 21; Kissel GVG § 1 Rdn. 1, 9).
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 49/69

    Unzulässigkeit einer konkreten Normenkontrollvorlage nach Feststellung der

  • BVerwG, 21.10.1971 - II C 6.71

    Strafurteile der Gerichte in der Sowjetzone als Urteile deutscher Gerichte -

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvL 52/92

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13

    Versetzung in den Ruhestand

  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 19.08.2022 - DG 4/21
  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvL 12/75

    Verfassungsmäßigkeit der ermittlungsrichterlichen Verpflichtung zur Vernehmung

  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 15.65

    Anfechtung von Dienststrafverfügungen vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten -

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1142
BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60 (https://dejure.org/1961,1142)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1961 - VII ZR 35/60 (https://dejure.org/1961,1142)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1961 - VII ZR 35/60 (https://dejure.org/1961,1142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - GdF Wüstenrot 2 -, Ausschluss der Aufrechnung, stillschweigender Verzicht, Anspruch des HV auf Erteilung einer Abrechnung, Anforderungen an eine Provisionsabrechnung, Buchauszug, Geltendmachung oft erst gegen Ende des HVV, Einigung über die Abrechnung, Begriff

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1059 (Ls.)
  • MDR 1961, 494
  • VersR 1961, 365
  • BB 1961, 424
  • DB 1961, 533
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 23.05.1919 - II 22/19

    1. Unterschied zwischen Beweisvertrag, Schiedsrichtervertrag und

    Auszug aus BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60
    Unbedenklich kann ein Schiedsgutachtervertrag mit der Wirkung, daß die Feststellungen des Gutachters für die Parteien bindend sind, auch noch im Verlauf eines Rechtsstreits geschlossen werden (vgl. RGZ 96, 57).
  • RG, 10.06.1932 - VII 304/31

    Zur Anwendung des § 933 BGB.

    Auszug aus BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60
    Das Berufungsgericht befindet sich mit seiner Annahme, die Klägerin habe das Eigentum an den von den Kunden an den Beklagten gezahlten Geldbeträgen erlangt, dem stehe auch ein etwaiger innerer Wille des Beklagten, das Geld nicht an die Klägerin abzuführen, nicht entgegen, im Einklang mit dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden Willen der Beteiligten und mit dem Gesetz (§§ 164 Abs. 1, 116, 929 BGB; vgl. RGRK Anm. 17 zu § 929, Anm. 3 zu § 116; RGSt 54, 185, 187; RGZ 137, 23, 25 f).
  • RG, 09.12.1919 - IV 1000/19

    Kann der mit der Einlösung eines sog. Kassenschecks Beauftragte sich der

    Auszug aus BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60
    Das Berufungsgericht befindet sich mit seiner Annahme, die Klägerin habe das Eigentum an den von den Kunden an den Beklagten gezahlten Geldbeträgen erlangt, dem stehe auch ein etwaiger innerer Wille des Beklagten, das Geld nicht an die Klägerin abzuführen, nicht entgegen, im Einklang mit dem nach der Lebenserfahrung anzunehmenden Willen der Beteiligten und mit dem Gesetz (§§ 164 Abs. 1, 116, 929 BGB; vgl. RGRK Anm. 17 zu § 929, Anm. 3 zu § 116; RGSt 54, 185, 187; RGZ 137, 23, 25 f).
  • OLG Hamm, 21.03.1957 - 18 U 251/56

    Buchauszug, Offenbarungseid, eidesstattliche Versicherung, Rangordnung der

    Auszug aus BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60
    In Rechtsprechung und Schrifttum wird allgemein und mit Recht die Auffassung vertreten, daß die Worte "bei der Abrechnung" im § 87 c Abs. 2 HGB nicht eine zeitliche Beschränkung des Anspruchs auf den Buchauszug bedeuten, daß vielmehr dieser Anspruch auch später noch geltend gemacht werden kann, solange Unternehmer und Handelsvertreter sich über die Abrechnung nicht geeinigt haben (OLG Düsseldorf Urt. v. 19. Oktober 1954 in HVR Entscheidungen und Gutachten Nr. 99; OLG Hamm NJW 1959, 51; OLG Nürnberg VersR 1959 S. 801; Schlegelberger-Schröder a.a.O., § 87 c Anm. 6 a; Bruck-Möller a.a.O., Anm, 325 vor §§ 43-48; Knapp, Handelsvertretergesetz, 6. Aufl. § 87 c Anm. 5).
  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Handelsvertreter zwar den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs aus § 87 c Abs. 2 HGB als Grundlage für weitere Provisionsansprüche nicht mehr geltend machen, wenn er sich mit dem Unternehmer über die Abrechnung der Provisionen geeinigt hat (BGH, Urteil vom 13. März 1961 - VII ZR 35/60 = LM Nr. 3 zu § 87 c HGB unter III 3 b; Urteil vom 20. Februar 1964 - VII ZR 147/62 = LM Nr. 4 a zu § 87 c HGB unter I 3 b; Urteil vom 11. Juli 1980 - I ZR 192/78 = WM 1980, 1449 unter II; Urteil vom 23. Oktober 1981 - I ZR 171/79 = WM 1982, 152 unter 4).

    Unabhängig davon stehen der Annahme eines sich ständig wiederholenden negativen Schuldanerkenntnisses des Handelsvertreters durch Schweigen auf die Provisionsabrechnungen des Unternehmers die dem Schutz des meist wirtschaftlich schwächeren Handelsvertreters dienenden (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1961 aaO. unter III 3 c aa) §§ 87 a Abs. 5, 87 c Abs. 5 HGB entgegen.

    Deswegen und mit Rücksicht auf die in den §§ 87 a Abs. 5, 87 c Abs. 5 HGB zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Wertung verstößt die Forderung des Klägers nach einem Buchauszug und nach Provision für Retouren trotz jahrelanger widerspruchsloser Hinnahme der Provisionsabrechnungen auch nicht gegen Treu und Glauben (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1961 aaO. unter III 3 c bb).

  • OLG Frankfurt, 18.09.2012 - 5 U 101/09

    - DVAG 27 -, AA des VV, Anwendbarkeit der Grundsätze, Berechnung des AA nach den

    Eine frühere gegenteilige Ansicht (BGH vom 13.6.1961, VII ZR 35/60 - BB 1961, 424) ist mit der Entscheidung des BGH vom 29.11.1995 (VIII ZR 293/94 - ZIP 1996, 129 - zum Problem Emde, wie oben, § 87c Rz.105) aufgegeben worden.
  • BGH, 23.02.1989 - I ZR 203/87

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Geschäftsherrn zur Erteilung einer

    Die von dem Handelsvertreter als Auskunft geforderte Provisionsabrechnung soll diesen in die Lage versetzen, unter Vergleich mit seinen eigenen Unterlagen zu prüfen, ob alle Provisionen, auf die er nach den §§ 87, 87 a HGB Anspruch hat und alle andere Vergütungen, die ihm vertragsgemäß zustehen, lückenlos erfaßt und damit zur Grundlage für die ihm zu erbringenden Zahlungen gemacht worden sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 13.3.1961 - VII ZR 35/60, HVR 258 = BB 1961, 424, 425; Küstner, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, Bd. I, Rdn. 562).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Der Anspruch auf den Buchauszug kann vom Handelsvertreter geltend gemacht werden, solange er und der Unternehmer sich über die Provisionsabrechnung (en) nicht geeinigt haben (BGH v. 13. März 1961 - VII ZR 35/60 = LM Nr. 3 zu § 87 c HGB = VersR 1961, 365; v. 11. Juli 1980 - I ZR 192/78 = WM 1980, 1449 = VersR 1981, 38).
  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Der Anspruch kann auch noch später und nicht nur bei der Abrechnung geltend gemacht werden, solange Unternehmer und Handelsvertreter sich über die Abrechnung nicht geeinigt haben (BGH Urteil vom 13.3.61 - VII ZR 35/60 LM Nr. 3 zu § 87 c HGB); eine dem Gesetz entsprechende Abrechnung hat die Beklagte dem Kläger bisher nicht erteilt, auch eine Einigung über die Provisionen liegt nicht vor.
  • LG Dortmund, 18.03.2010 - 16 O 204/07

    Anspruch eines Versicherungsvertreters gegen den Unternehmer auf Auskunft sowie

    Derartige Abreden fallen nicht unter § 87 Abs. 5 HGB ( BGH, Urteil vom 23.10.1981; I ZR 171/79 ; BGH, Urteil vom 13.03.1961- VII ZR 35/60 ; BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 ; BGH, Urteil vom 20.09.2006 - VIII ZR 100/05 ; OLG Düsseldorf, OLGR 1999, 202/203 und 469/470; Löwisch a.a.O., § 87 c, Rdn. 33, 53; von Hoyningen/Huene, a.a.O., § 87 c, Rdn. 49; OLG Hamm, Urteil vom 20.06.1997 - 35 U 71/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2001 - 16 U 144/01).

    Sie werden gegenstandslos und können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn und soweit Zahlungsansprüche gegen den Unternehmer nicht mehr bestehen (ständige Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 13.03.1961 - VII ZR 35/60 , BB 1961, 424 f.; zuletzt BGH, Urteil vom 29.11.1995 - VIII ZR 293/94 , NJW 1996, 588; OLG Köln, Urteil vom 20.06.1997 - 3 U 146/96 , BB 1997, 2130; ferner Löwisch, a.a.O., § 87 c, Rdn. 33; von Hoyningen-Huene, a.a.O., § 87 c, Rdn. 86; MDR, Abrechnung und Buchauszug als Informationsrechte des Handelsvertreters in MDR 2003, 1151, 1154).

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1965 - 8 U 117/64

    Verjährung des Anspruchs auf Buchauszug

    Es gilt der Grundsatz, dass der Anspruch des HV auf den Buchauszug (§ 87 c Abs. 2 HGB) nach § 88 HGB verjährt (im Anschluss an BGH, BB 61, 424 = LM § 87 c HGB Nr. 3; HVR Nr. 258).

    Dem Schutz des U dient in solchen Fällen die Verjährungsvorschrift des § 88 HGB oder der Einwand der Verwirkung (unter Bezugnahme auf BGH, BB 61, 424 = LM § 87 c HGB Nr. 3).

  • OLG Rostock, 25.11.2008 - 1 W 51/08

    Voraussetzungen der Anordnung der Ersatzvornahme für die Verpflichtung zur

    Die Abrechnung soll dem Handelsvertreter einen Vergleich mit seinen eigenen Unterlagen ermöglichen, um so zuverlässig nachprüfen zu können, ob alle ihm zustehenden Provisionen und sonstigen Vergütungen lückenlos erfasst sind (BGH, BB 1961, 424; WM 1989, 1074).
  • OLG Hamm, 15.12.2000 - 35 U 77/99

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des Ausgleichsanspruchs

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1961, 1059 = BGHZ 34, 310; NJW 1972, 1664 = BGHZ 59, 125) dient der Anspruch aus § 89 b HGB dem Ausgleich von Provisionsverlusten des Versicherungsvertreters aus Verträgen, die zwar nach Beendigung seines Vertreterverhältnisses abgeschlossen worden sind, jedoch (noch) in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit von dem Vertreter vermittelten Verträgen stehen, insbesondere eine Verlängerung öder Summenerhöhung solcher Verträge zum Inhalt haben.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.1990 - 16 U 97/89

    Formularmäßiger Stornoeinbehalt von Provisionen, Provisionsvorschuss,

    Es ist anerkannt, dass der Anspruch auf Provisionsabrechnung auch dann besteht, wenn der HV bereits aus seinen eigenen Unterlagen feststellen kann, welche Provisionsansprüche ihm zustehen (unter Bezugnahme auf BGH, 13.03.1961 - VII ZR 35/60 - LS 2e m.w.N., BB 61, 424, 425 GdF Wüstenrot 2 -).
  • OLG Hamm, 07.05.2004 - 35 U 3/04

    Anspruch des VV auf Buchauszug, Umfang des Anspruchs auf Buchauszug,

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